Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 9b NBGG.
Entwurf – vor dem Launch mit der Stadt Braunschweig abstimmen.
[OFFEN: Name der öffentlichen Stelle] möchte diese Website barrierefrei zugänglich machen. Grundlage sind die §§ 9a ff. des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) und die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (NBITVO), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird.
Diese Erklärung gilt für [OFFEN: Domain der Website].
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom [OFFEN: Datum]. Dafür wurden alle Seitentypen automatisch mit axe-core geprüft, die Bedienung per Tastatur getestet und die Kontraste der CI-Farben kontrolliert.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente wie Einladungen, Protokolle und Anträge sind teilweise nicht barrierefrei. Auf Anfrage schicken wir dir die Inhalte gern in einer zugänglichen Form.
- Eingebettete Instagram-Beiträge stammen von Meta. Ihre Barrierefreiheit können wir nicht beeinflussen.
- [OFFEN: Bei Bedarf ergänzen, z. B. Videos ohne Untertitel]
Barriere melden
Ist dir etwas aufgefallen, das du nicht nutzen kannst? Schreib uns an jugendparlament@braunschweig.de oder über das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von [OFFEN: z. B. 2 Wochen].
Schlichtungsverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du bei der Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Sie ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet. Das Verfahren ist kostenlos, und du brauchst keinen Rechtsbeistand: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle
Diese Erklärung wurde am [OFFEN: Datum] erstellt.